Tennisclub Gold-Weiss

Wuppertal 1920 e.V.
Hatzfelder Straße 52
42281 Wuppertal

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Mitglied des

Tennisverband

Niederrhein

Beiträge & Preise

Beitragsordnung

Beitrag Jugend (bis 25 Jahre)

Jugendliche bis 10 Jahre

80 €


jährlich um 10 € steigend bis 25 Jahre - max. Beitrag

230 €


Schnuppermitgliedschaft

Schnupperjahr Erwachsene

220 €


Beitrag Erwachsene

Erwachsene aktiv

360 €


Erwachsene passiv

130 €


Mannschaftsspieler in Zweitmitgliedschaft

220 €


Gruppenbeitrag

Gruppen von mindestens 3 Personen erhalten bei gleichzeitigem Eintritt in den Verein einen Rabatt von 10% auf ihren entsprechenden Beitrag. Der Rabatt wird für die Dauer des Bestehen der Gruppe im Verein gewährt.

Familienbeitrag

Familienbeitrag 1+1  (1 Erwachsener + 1 Kind)

1. Jahr (Schnupperjahr)

Folgejahre

220 €

396 €


Familienbeitrag 1+2 (1 Erwachsener + 2 und mehr Kinder)

1. Jahr (Schnupperjahr)

Folgejahre

342 €

468 €


Familienbeitrag 2+1 (2 Erwachsene + 1 Kind)

1. Jahr (Schnupperjahr)

Folgejahre

416 €

640 €


Familienbeitrag 2+2 (2 Erwachsene + 2 und mehr Kinder)

1. Jahr (Schnupperjahr)

Folgejahre

480 €

694 €


Gastspieler

Gastspieler Erwachsene (ab 15 Jahre) + Mitglied

Gastspieler Jugend (bis 14 Jahre) + Mitglied

Gastspieler-Paarung extern (ohne Mitglied)

10 € 

  0 €

20 €


Die Buchung und Zahlung von Gastspielern erfolgt über das Buchungssystem von Eversports. Bitte gib dazu bei der Buchung einfach die Anzahl der Gäste unter "weitere Angaben" im Buchungsprozess an. Das System errechnet je nach Anzahl der Gastspieler den Gastbeitrag. Jugendliche Gäste bis einschließlich 14 Jahre müssen nicht erfasst werden. 

Informationen Gastspieler bei Gold-Weiss
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Sauna

Jahreskarte

Tageskarte

125 €

    6 €


Spind

Großer Spind / Miete pro Jahr

Kleiner Spind  Miete pro Jahr

10 €

  5 €


Jetzt einen Spind beantragen:

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

Bei Zahlungsverzug wird eine zusätzliche Pauschalgebühr von 15 € fällig. 

Arbeitsstundenregelung

Ergänzung zur Beitragsordnung gem. §8, Abs. 3

In der ordentlichen Mitgliederversammlung am 6.5.2022 wurde die Einführung von Arbeitsstunden beschlossen. Diese Arbeitsstundenregelung ist gültig ab 1.1.2023 und beinhaltet folgende Regelungen:

 

1. Jedes aktive Mitglied hat ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 60. Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von drei Arbeitsstunden je Kalenderjahr. D.h. Arbeitsstunden haben alle aktiven Mitglieder zu leisten, die im laufenden Kalenderjahr 18 Jahre alt werden oder noch nicht 61 Jahre alt sind. Ausgenommen sind Schnuppermitglieder. Diese Arbeitsstunden dienen der Pflege und Erhaltung der gesamten Tennisanlage, sowie der Unterstützung der Vereinszwecke und der Entlastung der Finanzen unseres Tennisvereins.

 

2. Mitgliedern, die die Arbeitsleistung bis 31.10. des Jahres nicht oder nur teilweise erbracht haben, werden die nicht geleisteten Arbeitsstunden Ende November des laufenden Kalenderjahres berechnet. Es wird je nicht geleisteter Arbeitsstunde die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns berechnet.

 

3. Der erweiterte Vorstand kann in begründeten Ausnahmefällen einzelne Mitglieder auf schriftlichen Antrag von der Leistung der Arbeitsstunden befreien.

 

4. Die Organisation und Überwachung der Arbeitsstunden obliegt dem Vorstand.

 

5. Als Arbeitsstunden anerkannt werden:

  • Pflege und Reinigung der Plätze und Platzeingrenzungen (Zäune)
  • Pflege und Instandhaltung der Außenanlage (Grünanlagen, Wege,
  • Terrassen, Parkplatz etc.)
  • Pflege und Reinigung des Clubhauses, der Umkleiden und angeschlossene
  • Räume, der Tennishalle
  • Erhaltungs- und Reparaturarbeiten an Anlage, Gebäude oder Inventar
  • Helferdienste bei Turnieren und Vereinsveranstaltungen
  • Betreuung bei Kinder- und Jugendveranstaltungen

 

6. Infos und Termine für umfangreichere Arbeitseinsätze werden auf unserer Internetseite, im Clubaushang oder durch E-Mail bekanntgegeben. Zudem können Mitglieder jederzeit beim Vorstand erfragen, ob abseits der geplanten Arbeitseinsätze Arbeiten (wie z.B. Rasenmähen) zu machen sind, die zur Ableistung von Arbeitsstunden anerkannt werden.

 

7. Die Übernahme von Arbeitsstunden ist für maximal eine andere Person im Jahr möglich.

 

8. Die Arbeitsstunden sind zwischen 1.1. und 31.10. des Jahres zu leisten. Zuviel geleistete Arbeitsstunden können grundsätzlich nicht in das Folgejahr übertragen werden.

 

9. Die geleisteten Arbeitsstunden werden am Tag des Arbeitseinsatzes von einem Mitglied des Vorstandes dokumentiert. 

Zum Download

Beitragsordnung
Beiträge & Preise
2021_Beitragsstaffel_Übersicht.pdf
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Arbeitsstundenregelung
Ergänzung zur Beitragsordnung
2022_Beitragsordnung_Arbeitsstundenregel
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